====== Grundordnung_der_Hochschule ====== Die Grundordnung ergänzt zum Landesrecht die Rechte und Pflichten der Mitglieder und Angehörigen der Hochschule und beinhaltet Verfahrensgrundsätze für die einzelnen Organe der Hochschule. Sie wird vom [[:hochschulgremien:hochschulrat|]] beschlossen und bedarf der Genehmigung durch das bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst.
**Mit anderen Worten:** Die Grundordnung regelt Strukturen, Kompetenzen und Prozesse der Hochschule Landshut. Übergeordnet gilt das Landesrecht (also bayernweit geltende rechtliche Grundlagen wie das [[:rechtliches:bayerisches_hochschulinnovationsgesetz|Bayerische Hochschulinnovationsgesetz]]), es gibt jedoch viele Punkte, in denen "Gestaltungsspielräume" gegeben sind. Daher ist auch jede Hochschule ein bisschen anders aufgebaut.Zu finden ist die Grundordnung unter folgendem Link unter "Hochschulrecht Allgemein":[[https://www.haw-landshut.de/hochschule/rechtliche-angelegenheiten.html|https://www.haw-landshut.de/hochschule/rechtliche-angelegenheiten.html]] Dort sind auch weitere Rechtsgrundlagen hinterlegt.