Drei Begriffe - eine Organisation.
Erklärung: Momentan heißt diese Organisation Landes-Asten-Konferenz Bayern (kurz LAK, Asten ist der Plural von ASta was Allgemeiner Studierendenausschuss heißt). In Zukunft wird sich die LAK jedoch in BayStuVe (Bayerische Studierendenvertretung) umbenennen.
Jetzt wird es kompliziert: Die LAK/BayStuVe ist bisher ein freier Zusammenschluss von bayerischen Studierendenvertretungen ohne politischem Mandat („offizielles Mitspracherecht“) oder rechtlicher Grundlage. Mit Inkrafttreten des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes (BayHiG) existiert nun ein Landesstudierendenrat, der alle Aufgaben erfüllen soll, die bisher die LAK/BayStuVe übernimmt. Auch die Zusammensetzung entspricht zum größten Teil der LAK/BayStuVe. Daher sind diese drei Namen momentan in unserem Sprachgebrauch Synonyme.
Für uns ändert sich beim Übergang von LAK/BayStuVe zu Landesstudierendenrat nur, dass wir für die Entsendung unsere Delegierten einen eigenen Paragraphen in der Wahlordnung der Hochschule und unserer eigenen Geschäftsordnung benötigen. Die Delegierten werden vom Studentischen Parlament entsandt.
Der Landesstudierendenrat setzt sich für alle studentischen Belange auf Landesebene (Bundesland Bayern) ein. Da Bildung Landessache ist, betrifft das so ziemlich alles, womit Studierende zu tun haben. Außerdem entsendet der Landesstudierendenrat Beauftragte in verschiedenste hochschulübergreifende Gremien und den Akkreditierungspool. Dazu tagt er einmal im Monat an immer wechselnden Hochschulen in Bayern. Die Sitzungen sind immer Sonntags und dauern in der Regel von 12-18 Uhr.
Zu Themen auf Bundesebene wird Lobbyismus betrieben und Stellung bezogen, mehr jedoch nicht. Diese Themen sind Aufgabe des fzs (freier Zusammenschluss der Studierendenschaften). Ein Beispiel wäre BaföG.