Die Fakultäten haben jeweils eine eigene Prfüfungskommission, welche den Beschlüssen des Prüfungsausschusses unterstehen.
Die Mitglieder der Prüfungskommission und deren Vorsitz werden vom Fakultätsrat gewählt.
Gesetzlich Aufgaben der Prüfungskommission:
Festsetzung und Bekanntgabe der Termine für die einzelnen Prüfungsleistungen.
Bestellung der Prüfenden, die Zuordnung der Studierenden zu den Prüfenden sowie die Bestellung der Beisitzer bei mündlichen Prüfungen.
Festsetzung und Bekanntgabe der zugelassenen Arbeits- und Hilfsmittel auf Vorschlag des Prüfenden, der mit der Aufgabenstellung betraut ist.
Entscheidung über die Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen und einschlägiger, gleichwertiger Berufs- oder Schulausbildungen.
Entscheidung über die Folgen von Verstößen gegen Prüfungsvorschriften.
Entscheidung über Anträge auf Gewährung von Fristverlängerungen für die Ablegung von Prüfungsleistungen.
Entscheidung über die Folgen des Nichterscheinens zu Prüfungen (an der Hochschule Landshut hat das Nichterscheinen zu Prüfungen bisher keine Folgen)
Feststellung des Ergebnisses von Prüfungsleistungen.
Amtierende Vorsitzende der Prüfungskommissionen:
Elektrotechnik und Wirtschaftsingenieurwesen: Prof. Dr. Englmaier
Informatik: Prof. Dr. Busse
Soziale Arbeit: Prof. Dr. Laub
Maschinenbau: Prof. Dr. Klaus
Betriebswirtschaft: Prof. Dr. Strunz
Interdisziplinäre Sutdien: Prof. Dr. Pettinger