Fachschaft

Jede Fakultät der Hochschule Landshut besitzt eine Fachschaft. Die Fachschaft besteht aus grundsätzlich aus mindestens 7 Mitgliedern, die bei den Hochschulwahlen direkt gewählt werden und damit nicht im Nachhinein durch ein anderes Gremium bestimmt werden können.

Hat eine Fakultät über 1.000 Studierende, so hat ihre Fachschaft 8 Mitglieder. Die Anzahl der Fachschaftsmitglieder erhöht sich pro 1.000 Studierende um 1. Momentan hat nur die Fakultät ET/WI mehr als 1.000 Studierende und damit als einzige Fachschaft 8 Mitglieder. Alle anderen Fakultäten haben 7 Mitglieder.


Ich wurde als Mitglied einer Fachschaft gewählt, was nun?

Nach Abschluss der Wahl und Auszählen der Stimmen werden die Ergebnisse bekannt gegeben. Die 7 (bzw. 8) Kandidat*innen mit den meisten Stimmen ziehen in die Fachschaft ein. Die Wahlen finden jedes Jahr im Sommersemester vor den Prüfungen statt (die Amtsperiode als Fachschaftsmitglied beginnt am 1. Oktober).

Nach Verkündung des Wahlergebnisses setzt der/die Dekan:in der Fakultät innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe der Wahlergebnisse eine konstituierende Sitzung mit allen neu gewählten Fachschaftsmitgliedern an. Auf dieser konstituierenden Sitzung können sich die neuen Fachschaftsmitglieder gegenseitig kennenlernen, mit dem/der Dekan:in in ersten Kontakt treten und die amtierenden Fachschaftsmitglieder kennenlernen. Der eigentliche Grund dieser konstituierenden Sitzung ist jedoch die Wahl der zwei Fachschaftssprecher:innen. Im Normalfall wird schon vor der Sitzung abgefragt, welche Fachschaftsmitglieder sich dieses Amt zutrauen / vorstellen könnten.


Welche Aufgaben habe ich als Fachschaftsmitglied?

Die Aufgaben als „normales“ Fachschaftsmitglied (Aufgaben der Fachschaftssprecher:innen sind gesondert erklärt) können natürlich von Fachschaft zu Fachschaft und Periode zu Periode variieren. Generell bildet ihr als Fachschaft ein Team, dass für alle studentischen Belange der Fakultät zuständig ist. Das kann das Planen und Durchführen von Events oder Betreuungsprogrammen, Vermitteln bei Problemen mit Profs / Dozierenden, Ansprechpartner für Studierende oder alles andere Erdenkliche sein. Außerdem können „normale“ Fachschaftsmitglieder auch stimmberechtigte Mitglieder in Berufungsausschüssen sein, sodass die Last der Fachschaftssprecher:innen etwas verteilt wird.