Jede Fachschaft wählt in ihrer konstituierenden Sitzung mit dem/der Dekan*in aus ihrer Mitte zwei Fachschaftssprecher*innen. Diese bilden in gewisser Weise die Leitung der Fachschaft und laden zu den Sitzungen der Fachschaft.
Außerdem erhalten die Fachschaftssprecher*innen einige weiter Rechte und Aufgaben:
- Sie sind stimmberechtigte Mitglieder im Fakultätsrat.
- Sie sind stimmberechtigte Mitglieder im Fachschaftenrat.
- Sie wirken stimmberechtigt in Berufungsverfahren mit.
- Sie sind stimmberechtigte Mitglieder im Studentischen Parlament.
- Sie sind die studentischen Vertreter*innen in der Studienzuschusskommission der Fakultät.