Fachschaftssprecher*innen

Jede Fachschaft wählt in ihrer konstituierenden Sitzung mit dem/der Dekan*in aus ihrer Mitte zwei Fachschaftssprecher*innen. Diese bilden in gewisser Weise die Leitung der Fachschaft und laden zu den Sitzungen der Fachschaft.

Außerdem erhalten die Fachschaftssprecher*innen einige weiter Rechte und Aufgaben:

- Sie sind stimmberechtigte Mitglieder im Fakultätsrat.

- Sie sind stimmberechtigte Mitglieder im Fachschaftenrat.

- Sie wirken stimmberechtigt in Berufungsverfahren mit.

- Sie sind stimmberechtigte Mitglieder im Studentischen Parlament.

- Sie sind die studentischen Vertreter*innen in der Studienzuschusskommission der Fakultät.