Der Prüfungsausschuss ist hochschulweit für alle Prüfungsangelegenheiten zuständig, die nicht ausdrücklich einem anderen Prüfungsorgan (z.B. den Prüfungskommissionen der Fakultäten) zugewiesen sind. Insbesondere obliegen ihm folgende Aufgaben:
Der Prüfungsausschuss kann rechtswidrige Entscheidungen anderer Prüfungsorgane beanstanden und aufheben. Andere Prüfungsorgane sind an die Beschlüsse des Prüfungsausschusses gebunden. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses haben das Recht, bei Prüfungen anwesend zu sein und an Sitzungen der Prüfungskommissionen beratend teilzunehmen.
Der Prüfungsausschuss setzt sich aus jeweils einem/einer Professor*in jeder Fakultät zusammen, die vom jeweiligen Fakultätsrat entsandt werden.
Amtierende Mitglieder: