Der/Die Dekan*in leitet die Fakultät Er/Sie wird alle vier Jahre vom Fakultätsrat gewählt. In erster Linie sind die Dekan*innen für das Verwalterische und für Personalthemen verantwortlich.
Die direkte Zuständigkeit für Studium und Lehre ist an die Studiendekan:innen delegiert und damit sind sie (nach den Professor*innen) Anlaufstelle diesbezüglich.
Außerdem sind die Dekan*innen teil der Erweiterte Hochschulleitung (kurz EHL) und der Dekan:innen-Runde.
Das erste mal kommt ein STUV´ler bei der Konstituierende_Sitzung der Fakultät in Kontakt mit dem/der Dekan*in. Außerdem sind sie Teil der Studienzuschusskommission der Fakultät.
Ein ständiger Austausch ist empfehlenswert.
Amtierende Dekan*innen