Fakultätsrat

Jede der 6 Fakultäten hat einen gewählten Fakultätsrat. Dieser wird alle zwei Jahre bei den Hochschulwahlen gewählt (Studierendenverter*innen werden jedes Jahr gewählt).

Der Fakultätsrat ist für alle Belange der Fakultät zuständig, für die nicht der/die Dekan*in zuständig ist. Außerdem kann der Fakultätsrat beratende Ausschüsse einsetzten, welche der Zusammensetzung (siehe unten) des Fakultätsrats entsprechen soll.

Beispielhafte Aufgaben: * Einsetzen von Berufungsausschüssen

Zusammensetzung:

  • 6 Vertreter*innen der Hochschullehrer*innen (Professor*innen)
  • 2 Vertreter*innen der wissenschaftlichen/künstlerischen Mitarbeitenden und Promovierenden (z.B. Lehrkräfte für besondere Aufgaben oder wissenschaftliche Mitarbeitende)
  • 2 Vertreter*innen der Studierenden (an unserer Hochschule sind das die Fachschaftssprecher*innen)
  • 1 Vertreter*in der nicht wissenschaftlichen Mitarbeitenden
  • Der/Die Frauenbeauftragte*r der Fakultät

Der Fakultätsrat tagt in der Regel einem im Monat (dienstags ab 14:30 Uhr). Einzelne Sitzungen können entfallen, z.B. in der Vorlesungsfreien Zeit.

Die studentischen Vertreter*innen haben ein vollwertiges Stimmrecht und sollten auch regelmäßig Bericht erstatten (Fachschaft, Studentisches Parlament…)und gegebenenfalls die Stimmung der Studierenden wiedergeben.

Probleme mit einzelnen Dozierenden oder Ähnliches sollten im ersten Schritt nicht im Fakultätsrat angesprochen! Es ist immer sinnvoll mit betroffenen Personen zuvor persönlich zu sprechen.

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