Abkürzungs- und Begriffsverzeichnis:

STUV: Wir, die gesamte Studierendenvertretung in Landshut.

Parlament: Das studentische Parlament ist das Entscheidungsgremium der STUV, das Fakultätsübergreifend alle Studierenden der Hochschule vertritt.

Vorsitzende/Vorstände: Die Vorsitzenden sind die beiden intern gewählten Sprecher:innen und Sitzungsleitungen des Parlaments.

Fachschaften: Die Studierendenvertretungen der einzelnen Fakultäten, die aber trotzdem auch Teil der gesamten STUV und des Parlaments sind.

Rat: Wenn in der STUV vom Rat die Rede ist, dann ist meist der Studentische Rat gemeint. Der Studentische Rat ist das ausführende Organ der Studierendenvertretung und führt alle Beschlüsse des Studentischen Parlaments aus.

Fachschaftenrat: Ein Austausch- und Vernetzungsgremium für alle Fachschaftssprecher:innen. Der Fachschaftenrat kümmert sich auch um die jährlichen Hochschulwahlen i.Z.m. mit dem Justiziariat der Hochschule.

Fakultätsrat: Der Fakultätsrat (auch gerne FakRat genannt) tagt monatlich und ist das Entscheidungsgremium der einzelnen Fakultäten, in dem neben den jeweiligen Dekan:innen, Profs und Dozierenden, sowie der Fakultätsverwaltung auch die beiden Fachschaftssprecher vertreten sind, um die Ansichten der Studierenden miteinzubringen. Hier werden alle wichtigen Entscheidungen für deine Fakultät getroffen.

HL: Die Hochschulleitung bezeichnet meist Präsident:in, die Vizepräsident:innen (VP) und Kanzler:in (teilweise auch Vizekanzler:in).

EHL: Die Erweiterte Hochschulleitung ist das Austauschgremium zwischen der HL und den Dekan:innen der Fakultäten, sowie der Vorsitzenden des Parlaments und tagt i.d.R. monatlich.

Senat: Die Aufgaben des Senats umfassen unter anderem den Erlass von Rechtsvorschriften und den Beschluss von Angelegenheiten mit grundsätzlicher Bedeutung für die Forschung und die Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses und für die Erfüllung des Gleichstellungsauftrags. Im Senat sind zwei studentische Vertreter:innen, welche bei den Hochschulwahlen direkt gewählt werden.

Hochschulrat: Der Hochschulrat besteht aus den Mitgliedern des Senats (10 interne Mitglieder) und ebensovielen externen Mitgliedern, die meist politisch oder unternehmerisch in der Landshuter Umgebung aktiv sind. Der Hochschulrat stimmt über Grundordnungs(GO)-Änderungen und Studiengänge ab und wählt die HL.

BayStuRa: der Bayrischer Landesstudierendenrat, der die Studierenden aller bayrischen Hochschulen (v.a., aber nicht nur, gegenüber der Landesregierung) vertritt.

fzs: Der freie Zusammenschluss der Studierenden ist die bundesweite Studierendenvertretung.

LAVV: Der Landshuter Verkehrsverbund, mit dem wir über Busverbindungen, Deutschlandticket, etc. diskutieren. Wir haben i.d.R. eine/n feste/n Vertreter:in und eine/n Stellvertreter:in als Ansprechpersonen der STUV, die auch in den Sitzungen des LAVV eingeladen sind.

STWNO: Die Studierendenwerk Niederbayern-Oberpfalz sind unter Anderem für unsere Mensa und Cafeteria, sowie den Verhandlungen um das Deutschlandticket und natürlich die Studierendenwerksbeiträge zuständig. Es ist das einzige Gremium, in dem die Delegierten für 2 Jahre gewählt werden.

SZK: Die Studierenden-Zuschuss-Kommission bestimmt über Anträge, um bestimmte Finanzmittel des Freistaats Bayern einzusetzen. Alle Studierenden können hier Anträge einreichen.

BayHIG: Das Bayrische Hochschul-Innovations-Gesetz (BayHIG) ist das „neue“ Hochschulgesetz, das die Grundlage für die Alltagsgeschäfte der bayrischen Hochschulen, sowie vieler Regelungen ist.

GO: steht generell für Grundordnung. Meist wird hier entweder von der GO der Hochschule oder von der GO des Parlaments gesprochen, die die jeweiligen Grundlagen für Abläufe und Ämter bilden.

Jonas: Wenn von dem Jonas die Rede ist, dann geht es meistens um Technik oder IT. Um IT-Jonas zu nerven, schreibt gerne ein Ticket mit „Julius sagt du brauchst mehr Arbeit“ an it@stuv.la

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