Frauenbeauftragte*r
An der Hochschule gibt es zwei verschiedene „Stufen“ der/des Frauenbeauftragten.
Zum gibt es eine*n Hochschulfrauenbeauftragte*n (derzeit Prof. Dr. Hehenberger-Risse). Er/Sie wird vom Hochschulrat gewählt und nimmt die Aufgaben eines/einer Frauenbeauftragten hochschulweit wahr. Dazu gehört unter anderem die Mitwirkung zur Erstellung eines Gleichstellungskonzepts, die Erhöhung der Frauenanteile unter den Beschäftigten und eine generelle Stelle für Frauen zu schaffen. Der/Die Hochschulfrauenbeauftragte ist Mitglied im Senat, beratend im Hochschulrat und Mitglied der Erweiterte Hochschulleitung.
Des Weiteren haben die 6 Fakultät jeweils eine*n eigene*n Frauenbeauftrage*n, der/die durch den Fakultätsrat gewählt wird. Er/Sie ist Mitglied im Fakultätsrat und in allen Berufungsverfahren der Fakultät.
Derzeitige Frauenbeauftragte in den Fakultäten:
- Elektrotechnik und Wirtschaftsingenieurwesen: Prof. Dr. Denk
- Informatik: Prof. Dr. Sagraloff
- Soziale Arbeit: Prof. Dr. Leibetseder
- Maschinenbau: Prof. Dr. Höling
- Betriebswirtschaft: Prof. Dr. Speidel
- Interdisziplinäre Studien: Prof. Dr. Fries