Frauenbeauftragte*r

An der Hochschule gibt es zwei verschiedene „Stufen“ der/des Frauenbeauftragten.

Zum gibt es eine*n Hochschulfrauenbeauftragte*n (derzeit Prof. Dr. Hehenberger-Risse). Er/Sie wird vom Hochschulrat gewählt und nimmt die Aufgaben eines/einer Frauenbeauftragten hochschulweit wahr. Dazu gehört unter anderem die Mitwirkung zur Erstellung eines Gleichstellungskonzepts, die Erhöhung der Frauenanteile unter den Beschäftigten und eine generelle Stelle für Frauen zu schaffen. Der/Die Hochschulfrauenbeauftragte ist Mitglied im Senat, beratend im Hochschulrat und Mitglied der Erweiterte Hochschulleitung.

Des Weiteren haben die 6 Fakultät jeweils eine*n eigene*n Frauenbeauftrage*n, der/die durch den Fakultätsrat gewählt wird. Er/Sie ist Mitglied im Fakultätsrat und in allen Berufungsverfahren der Fakultät.

Derzeitige Frauenbeauftragte in den Fakultäten:

  • Elektrotechnik und Wirtschaftsingenieurwesen: Prof. Dr. Denk
  • Informatik: Prof. Dr. Sagraloff
  • Soziale Arbeit: Prof. Dr. Leibetseder
  • Maschinenbau: Prof. Dr. Höling
  • Betriebswirtschaft: Prof. Dr. Speidel
  • Interdisziplinäre Studien: Prof. Dr. Fries
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