Berufungsverfahren
Bietet die Hochschule neue Studiengänge/Module an oder verlassen Professor*innen die Hochschule, so werden neue Professor*innen berufen (eingestellt). Das Wort „berufen“ kommt daher, dass der/die Präsident*in der Person einen „Ruf an die Hochschule“ erteilt.
Ausscheidende Professor*innen müssen jedoch nicht immer ersetzt werden. Vom Ministerium neu zugeteilte Stellen oder freiwerdende Stellen werden generell vom Präsidium verteilt.
Nachdem Professor*innen zumeist lebzeitverbeamtet werden, große Verantwortung tragen und für das Gelingen einer Hochschule essentiell sind, ist der Ablauf des „Einstellungsprozesses“ sehr detailliert vorgegeben. Die Vorgaben sind äußerst komplex und langwierig, müssen jedoch strengstens eingehalten werden, da die Berufung ansonsten rechtlich anfechtbar wird.
Das Wort Berufungsverfahren beschreibt den gesamten Prozess von der Zuteilung einer Stelle bis zur Ruferteilung.
<big>Vereinfachter Ablauf eines Berufungsverfahren:</big>
- Zuteilung der Stelle durch den/die Präsident*in
- Ernennung der Leitung des Verfahrens. Gleichzeitig Vorsitz des Berufungsausschusses.
- Zusammensetzung und Wahl des Berufungsausschusses im Fakultätsrat.
- Der Berufungsausschuss besteht aus: Vorsitz (Professor*in), Dekan*in, Studiendekan*in, Frauenbeauftragte*r der Fakultät, 1 weitere*r Professor*in, wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in, 1 Studierendenverter*in (vorzugsweise eine*r der Fachschaftssprecher*innen), 1 externes Mitglied, 2 externe Gutachter*innen, Berichterstatter*in der Hochschulleitung. Letztere zwei sind nicht stimmberechtigt.
- Erste Sitzung des Berufungsausschusses in der Grundlegendes besprochen/geklärt wird und der Ausschreibungstext verfasst wird.
- Danach wird die Stelle für die vereinbarte Zeit ausgeschrieben und Interessierte können sich bewerben. Die Bewerbungen werden auf der Plattform 'bite' verwaltet. Alle Mitglieder des Berufungsausschusses bekommen Zugriff auf sämtliche Bewerbungsunterlagen.
- Erneute Sitzung des Berufungsausschusses in der die Bewerberbungen bewertet und geranked werden. Im Laufe der Sitzung wird diskutiert und bestimmt, welche Bewerber*innen in die nächste Phase (Probelehrveranstaltungen) kommt. Idealerweise wird bereits ein Thema und ein Termin für die Probelehrveranstaltung vereinbart.
- Hinweis für STUV´ler: In diese Sitzung bitte möglichst gut vorbereitet gehen. Alle Unterlagen sollten gesichtet werden (auf fachliche Eignung und Forschung muss nicht zu viel Zeit verwendet werden). In der Regel werden Bewerber*innen in die Kategorien A (gut geeignet), B (möglicherweise geeignet), C (nicht geeignet) eingestuft, daran solltet ihr euch auch halten. WICHTIG: Steht für eure Meinung ein und verschafft euch Gehör → Ihr seid die Kunden und der Grund für das alles.
- Die in der vorgehenden Sitzung beschlossenen Bewerber*innen werden zu einer Probelehrveranstaltung eingeladen. Probelehrveranstaltungen sind generell offen - Studierende sind gerne gesehen.
- Hinweis für STUV´ler: Idealerweise wird die Probelehrveranstaltung öffentlich beworben und man findet Studierende des entsprechenden Studiengangs, die sich die Probelehrveranstaltung ansehen. Diese dürfen zwar nicht in die Personalbefragung und -debatte, können dem studentischen Mitglied im Ausschuss ihre Einschätzung mitgeben - diese ist sehr wertvoll und sollte berücksichtigt werden.
- Klassischer Ablauf von Probelehrveranstaltungen:
- Der/Die erste Bewerber*in hält eine verkürzte (ca. 15 - 25min) Vorlesungseinheit. Danach folgt ein weiterer freier Vortrag zu einem grob vorgegebenen Thema. Diese beiden Teile sind öffentlich für alle Studierenden. Vor der Sitzung bekommt jedes Mitglied in der Regel einen Bewertungsbogen - dieser wird idealerweise fortlaufend während der Vorträge ausgefüllt.
- Nach den Vorträgen zieht sich der Berufungsausschuss mit dem/der Bewerber*in in einen anderen Raum zurück und die Berufungsmitglieder können den/die Bewerber*in befragen. Auch der/die Bewerber*in kann Fragen an den Ausschuss stellen.
- Hinweis für STUV´ler: Solltet ihr keine spezifischen Fragen haben, könnt ihr etwas fragen wie: „Was verstehen Sie unter kompetenzorientiertem Prüfen und welche Prüfungsformen würden Sie wählen?“ oder „Finden Sie es wichtig, Studierende in die Gestaltung der Vorlesungen einzubeziehen und wenn ja, wie würden Sie das tun?“ oder „Wie würden Sie vorgehen, wenn die Studierenden unmotiviert wirken?“ oder „Was verstehen Sie unter 'Angemessene Betreuung der Studierenden' auch außerhalb der Lehrveranstaltung?“ → Seid da einfach kreativ und fragt, was euch interessiert, bzw. was euch vielleicht bei anderen Professor*innen stört.
- Nach der Befragung verlässt der/die Bewerber*in den Raum. Manchmal findet direkt ein kurzer Austausch zum/zur Bewerber*in im Ausschuss statt - das muss jedoch nicht der Fall sein.
- Danach folgt die Probevorlesung des/der nächsten Bewerber*in und so weiter…
- Nachdem alle Bewerber*innen ihre Vorträge gehalten haben und die Personaldebatten stattgefunden haben, findet in der Regel direkt eine ordentliche Sitzung des Berufungsausschusses statt in der die einzelnen Bewerber*innen ausführlich diskutiert werden.
- Im Anschluss (noch in der selben Sitzung oder manchmal auch in einer weiteren Sitzung) werden die Bewerber*innen in berufungsfähig („als Professor*in geeignet“) oder nicht berufungsfähig („nicht als Professor*in geeignet“) eingestuft. Dies geschieht durch eine Bewertung in den Kriterien didaktische (Fähigkeit Wissen zu Vermitteln), fachliche (Sachwissen) und persönliche (Charakter, Auftreten) Eignung. Gestuft wird etwa in: „hervorragend geeignet“, „sehr gut geeignet“, „gut geeignet“, „durchschnittlich geeignet“, „nicht geeignet“. Bewerber*innen, die bei einer früheren Bewerbung bereits als berufungsfähig eingestuft wurden, gelten automatisch als berufungsfähig.
- Nach dieser Einstufung werden die berufungsfähigen Bewerber*innen gemäß der Bewertung gelistet. Am Ende wird eine 3er Liste erstellt, bei der die Reihenfolge die Priorisierung des Ausschusses widerspiegelt.
- Diese Liste wird vom Fakultätsrat beschlossen und vom Vorsitz des Berufungsausschusses (nach Prüfung durch Service Personal) im Senat vorgestellt. Der Senat nimmt diese Liste entweder zustimmend oder ablehnend zur Kenntnis.
- Danach geht die Liste an den/die Präsident*in. Die Liste ist tatsächlich eher eine Empfehlung, es obliegt dem Präsidium, welchem/welcher Bewerber*in der Ruf erteilt wird.