Senat

Die Aufgaben des Senats umfassen im Wesentlichen fachliche Angelegenheiten, insbesondere beschließt er die Studien- und Prüfungsordnungen und andere Rechtsverordnungen (außer die Grundordnung_der_Hochschule, diese wird vom Hochschulrat verabschiedet). Außerdem gibt der Senat Stellungnahmen zu den vorgeschlagenen Listungen aus Berufungsverfahren ab.

Dem Senat gehören 6 Vertreter*innen der Hochschullehrer*innen (ein*e Professor*in aus jeder Fakultät), jeweils ein*e Vertreter*in der wissenschaftlichen und nicht-wissenschaftlichen Mitarbeitenden, 2 Vertreter*innen der Studierenden und der/die Frauenbeauftragte der Hochschule an. Die gewählten Mitglieder des Senats gehören ebenfalls dem Hochschulrat an.

Die Hochschulleitung nimmt an den Sitzungen des Senats ohne Stimmrecht teil.

Der Senat wird alle zwei Jahre gewählt. Ausnahme sind die studentischen Vertreter*innen, diese werden wie jedes andere Amt der STUV jährlich gewählt. In der konstituierenden Sitzung des Senats wählt sich dieser einen Vorsitz und eine Stellvertretung.

Die gewählten Mitglieder des Senats sind stimmberechtigte Mitglieder im Hochschulrat.

Amtierende Mitglieder des Senats:

Professor*innen: Prof. Dr. Speidel (Vorsitzende), Prof. Dr. Borrmann (stellv. Vorsitzender), Prof. Dr. Weinbrenner, Prof. Dr. Benner, Prof. Dr. Schmitt, Prof. Dr. Wunderlich,

Mitarbeitende: Frau Bücherl (nicht-wissenschaftlich), Herr Wallis (wissenschaftlich)

Frauenbeauftrage*r: Prof. Dr. Hehenberger-Risse

Studierende: Jeremy Metz, Florian Hoffmann

Stand: 27.02.2023


Link: https.://www.haw-landshut.de/hochschule/organe-und-gremien/senat.html

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