Grundordnung_der_Hochschule

Die Grundordnung ergänzt zum Landesrecht die Rechte und Pflichten der Mitglieder und Angehörigen der Hochschule und beinhaltet Verfahrensgrundsätze für die einzelnen Organe der Hochschule. Sie wird vom Hochschulrat beschlossen und bedarf der Genehmigung durch das bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst.

Mit anderen Worten: Die Grundordnung regelt Strukturen, Kompetenzen und Prozesse der Hochschule Landshut. Übergeordnet gilt das Landesrecht (also bayernweit geltende rechtliche Grundlagen wie das Bayerische Hochschulinnovationsgesetz), es gibt jedoch viele Punkte, in denen „Gestaltungsspielräume“ gegeben sind. Daher ist auch jede Hochschule ein bisschen anders aufgebaut.

Zu finden ist die Grundordnung unter folgendem Link unter „Hochschulrecht Allgemein“:https://www.haw-landshut.de/hochschule/rechtliche-angelegenheiten.html

Dort sind auch weitere Rechtsgrundlagen hinterlegt.

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