Studentisches Parlament

Das Studentische Parlament ist das oberste beschlussfassende Organ der Studierendenvertretung und damit seine Legislative.

Alle Themen, die die Studierendenvertretung in einem Maße betreffen, das über die Entscheidungskompetenz einzelner Ämter hinaus geht, werden im Studentischen Parlament demokratisch beschlossen. Außerdem entsendet das Studentische Parlament unsere Vertreter:innen in die jeweiligen Ausschüsse (LAVV-Landshuter Verkehrsverbund, Stundierendenwerk uvm.), Ressorts und Delegationen (BayStuRa/Bayrischer Landesstudierendenrat, fzs/freier Zusammenschluss der Studierendenschaften).

Das Studentische Parlament setzt sich zusammen aus:

- Dem Fachschaftenrat (heißt die beiden Fachschaftssprecher:innen aus allen Fachschaften)

- Den 2 bei der Hochschulwahl direkt gewählten studentischen Vertreter:innen im Senat.

- 12 bei der Hochschulwahl direkt gewählte studentische Parlamentarier:innen.

Damit hat das Studentische Parlament 26 Sitze zu vergeben.


In der konstituierenden Sitzung des Parlaments sind das Justiziariat (Kanzler:in, Justiziar:in) und der/die Präsident:in anwesend. In dieser Sitzung werden der erste und zweite Vorstand des Studentische Parlaments aus der Mitte des Parlaments und von ihm gewählt.

Die konstituierende Sitzung muss spätestens vier Wochen nach Bekanntgabe der Wahlergebnisse stattfinden und wird von der/dem Präsident:in einberufen.

Danach tagt das Parlament ab Beginn der Amtszeit zum Start des kommenden Semesters in der Regel einmal im Monat.

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