Bayerisches_Hochschulinnovationsgesetz

Das Bayerische Hochschulinnovationsgesetz (kurz BayHiG) löst das Bayerische Hochschulgesetz (kurz BayHSchG) als „größte Rechtsgrundlage“ für bayerische Hochschulen ab. Das Gesetz ist zum 01.01.2023 in Kraft getreten, muss allerdings erst bis 31.12.2024 umgesetzt werden.

Große Änderungen im Vergleich zum BayHSchG:

<big>Link zu BayHSchG, BayHiG, RaPO, APO uvm. unter „Hochschulrecht Allgemein“: https://www.haw-landshut.de/hochschule/rechtliche-angelegenheiten.html</big>