Studienzuschusskommission

So wie es zwei verschiedene Verwendungsbereiche für Studienzuschussmittel gibt, gibt es auch zwei verschiedene Studienzuschusskommissionen.

Es wird unterschieden in die Zentrale Studienzuschusskommission und die Studienzuschusskommission der Fakultät .

  1. Die Zentrale Studienzuschusskommission ist zwar paritätisch (d. h. die Studierenden haben gleich viele Stimmen wie die Hochschulleitung) aus 5 Studierenden und den 5 Mitgliedern der Hochschulleitung zusammengesetzt, jedoch entscheidet bei Stimmgleichheit über Anträge die Stimme des/der Präsident*in. Die Vertreter*innen der Studierenden werden vom Parlament entsandt.
  2. Die Studienzuschusskommission der jeweiligen Fakultät besteht aus Dekan*in, studiendekan_in und den beiden Fachschaftssprecher*innen. Hier entscheidet die Stimme des/der Dekan*in bei Stimmgleichheit.


Tipps / Infos für die Zentrale Studienzuschusskommission:

  1. Grundsätzlich: Bei allen Fragen oder Problemen mit Terminen, Frist oder nicht ausgeteilten Unterlagen könnt ihr euch bei Frau Dr. Geißler melden.
  2. Lest euch den Artikel zu den Studienzuschussmitteln durch und achtet bei den Anträgen darauf, ob sie den erlaubten Verwendungszwecken entsprechen. Es ist zwar schade, wenn dem nicht so ist und manche Anträge wären schön zu fördern, jedoch habt ihr bei diesen Anträgen gesetzlich keine Chance → kämpft lieber für andere Anträge und kuckt wie man die Antragsteller*innen (meist Vereine) anderweitig finanziell unterstützen kann, z.B. durch die Freundeskreise.
  3. Normalerweise findet schon Mitte Oktober (eure Amtszeit beginnt Anfang Oktober) eine Sitzung der statt. Die Anträge dazu laufen in der Regel über eure Vorgänger → sucht den Kontakt. Diese Sitzung ist jedoch die „kleinere“ von zwei, da hier nur „Nachzügler-Anträge“ behandelt werden, die über das Jahr entstanden sind und nicht bis ins neue Jahr warten können/möchten.
  4. Achtet sehr genau darauf, bis wann Beschaffungsanträge gestellt sein müssen und bis wann Rechnungen eingereicht sein müssen und kommuniziert das an die Antragsteller. Frist für Ersteres ist normal Mitte-Ende November und Zweites Anfang-Mitte Dezember. Danach eingereichte Anträge usw. können nicht berücksichtigt werden.
  5. Die zweite „große“ Sitzung findet normal im März statt. Achtet hier auf die Frist zur Einreichung von Anträgen und kommuniziert diese so früh wie möglich an potenzielle Antragsteller (v.a. Vereine, Ressorts).Setzt die Frist am besten ein paar Tage vor der Frist durch die Verwaltung, damit ihr fehlerhafte Anträge ausbessern könnt und es generell nicht so knapp wird.
  6. Ihr erhaltet rechtzeitig vor der Sitzung die verfügbaren Mittel und alle Anträge. Lest sie euch aufmerksam durch und trefft euch am besten ein paar Tage vor der Sitzung, um die Anträge durchzusprechen und zu entscheiden, wie ihr abstimmen wollt. Ein geschlossener Auftritt ist sehr wichtig.
  7. Werden Anträge von uns (also auch von den Vereinen und Ressorts) genehmigt, wird noch in der Sitzung eine verantwortliche Person bestimmt. Stimmt das am besten auch davor ab.
  8. Informiert die Antragsteller möglichst bald über das Votum zu ihrem Antrag.
  9. Erklärt den Antragstellern wie der Prozess für Beschaffungsanträge funktioniert (siehe Cloud). Auf keinen Fall dürfen die Antragsteller Sachen selbst kaufen. Außerdem sind die Angebote an die Hochschule zu adressieren.

Generell:

  1. Das Haushaltsjahr ist an das Kalenderjahr und nicht an das Akademische Jahr geknüpft. Eine Haushaltsperiode geht also vom 01.01 bis 31.12.
  2. Beachtet, dass ihr im Dezember keinen Zugriff mehr auf die Gelder habt und die neuen Anträge erst im März bewilligt werden können. Plant langfristig.
  3. Mittel, die im März bewilligt wurden gelten für das gesamte Jahr. Diese müssen im Oktober nicht erneut bewilligt werden. Die Oktobersitzung ist nur für neue Anträge.
  4. Führt zuverlässig Protokoll über Mittel und Anträge.
  5. Bewilligte Mittel sollten auch abgerufen werden.
  6. Es gibt 3 Grundsatzbeschlüsse, diese gelten jedes Jahr automatisch als gestellt und auch bewilligt. Ihr müsst euch um nichts kümmern - außer zu checken, ob diese auch wieder aufgeführt werden. Die drei Beschlüsse sind 15.000€ für Strategietagung und jeweils 3.000€ Kopiergeld für die STUV und Sprang-Schulungen (Excel, Powerpoint usw.)

Tipps / Infos für die Studienzuschusskommission der Fakultät:

  1. Achtet auch hier darauf, dass ihr die Termine und Fristen immer im Blick habt und kommuniziert.
  2. Auch hier dürfen Studierende Anträge stellen.
  3. Ermutigt die Professor*innen zu Exkursionen usw.
  4. Beschäftigt euch im Vorfeld mit den Anträgen.

Generell ist die Studienzuschusskommission der Fakultät wesentlich entspannter als die zentrale.

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