Studienzuschussmittel

Die Studienzuschussmittel sind Ersatzmittel, die die Hochschulen seit dem Wegfall der Studiengebühren 2013 bekommen. Die Höhe der Mittel orientiert sich an der Größe der Hochschule. Auch in Landshut kommen dabei beträchtliche Summen zustande.

Die Mittel sind dafür vorgesehen, das Studium und die Studierbarkeit zu verbessern. Es können also Sonderposten gefördert werden, die die Lehre verbessern (z.B. digitale Flipcharts, Ausstattung für Studium Generale) oder Investitionen in Infrastruktur und Studierendenservice (z.B. Fahrradständer, Verschattungen am Campus, Wasserspender, Personal für das Studierenden-Service-Zentrum).

Nicht förderbar sind z.B. Kulturfahrten oder Feste. Auch private Vereine können nicht von öffentlichen Geldern unterstützt werden. Die STUV ist als Organ der Hochschule förderbar. Die Mittel sind jedoch nur zweckgebunden abrufbar.

Beispiel: Die STUV beantragt 5.000 € für neue Wasserspender. Der Antrag wird von der Studienzuschusskommission bewilligt. Nun ist es nicht so, dass die STUV die 5.000€ bekommt und davon Wasserspender kaufen kann. Die STUV kann jetzt Angebote für Wasserspender einholen. Dann wird das beste Angebot ermittelt und ein Beschaffungsantrag für dieses Angebot an Service Finanzen (https://www.haw-landshut.de/hochschule/zentrale-services/service-finanzen.html) gestellt. Service Finanzen löst darauf hin die Bestellung aus. Kostet der Wasserspender nur 4.700€, so fließen die restlichen 300€ zurück in den Topf der Studienzuschussmittel.

<big>Unterscheidung der Studienzuschussmittel:</big>

Die Studienzuschussmittel werden nach der Zuteilung zur Hochschule in einen zentralen Topf und in die 6 Fakultäten aufgeteilt.

Für diese verschiedenen Töpfe gibt es jeweils eine Studienzuschusskommission, die eingehende Anträge auf Richtigkeit prüft und diese dann bewilligt oder ablehnt.

Die zentralen Studienzuschussmittel werden von der Zentralen Studienzuschusskommission „verteilt“ und die Mittel der Fakultäten von den Studienzuschusskommissionen der Fakultäten (mehr zu den Kommissionen im entsprechenden Kapitel).

Die zentralen Studienzuschussmittel dürfen nur für Anträge bewilligt werden, die den oben genannten Kriterien entsprechen und für alle Studierenden der Hochschule zugänglich sind.

Die Studienschussmittel der Fakultät dürfen ebenfalls nur für Anträge bewilligt werden, die den oben genannten Kriterien entsprechen, jedoch können diese für einzelne Studiengänge, Kohorten oder auch einzelne Studierende der Fakultät abgerufen werden.

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