Prüfungsausschuss

Der Prüfungsausschuss ist hochschulweit für alle Prüfungsangelegenheiten zuständig, die nicht ausdrücklich einem anderen Prüfungsorgan (z.B. den Prüfungskommissionen der Fakultäten) zugewiesen sind. Insbesondere obliegen ihm folgende Aufgaben:

  1. die Festlegung und Bekanntgabe der Termine, zu denen die Prüfungsergebnisse vorliegen müssen,
  2. die Entscheidung von grundsätzlichen Fragen der Zulassung zu den Prüfungen sowie in sonstigen Prüfungsangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung,
  3. die Überwachung der vorschriftsmäßigen Anwendung der Prüfungsbestimmungen,
  4. die Behandlung von Widersprüchen gegen Prüfungsentscheidungen sowie die Entscheidung über Beschwerden in Prüfungsangelegenheiten und
  5. die Entscheidung über den Nachteilsausgleich.

Der Prüfungsausschuss kann rechtswidrige Entscheidungen anderer Prüfungsorgane beanstanden und aufheben. Andere Prüfungsorgane sind an die Beschlüsse des Prüfungsausschusses gebunden. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses haben das Recht, bei Prüfungen anwesend zu sein und an Sitzungen der Prüfungskommissionen beratend teilzunehmen.


Der Prüfungsausschuss setzt sich aus jeweils einem/einer Professor*in jeder Fakultät zusammen, die vom jeweiligen Fakultätsrat entsandt werden.


Amtierende Mitglieder:

  • Elektrotechnik und Wirtschaftsingenieurwesen: Prof. Dr. Meißner
  • Informatik: Prof. Dr. Wunderlich
  • Soziale Arbeit: Prof. Dr. Bathke
  • Maschinenbau: Prof. Dr. Gubanka
  • Betriebswirtschaft: Prof. Dr. Martens (Vorsitzende)
  • Interdisziplinäre Studien: Prof. Dr. Hauke
QR-Code
QR-Code Prüfungsausschuss (erstellt für aktuelle Seite)