Prüfungskommission

Die Fakultäten haben jeweils eine eigene Prfüfungskommission, welche den Beschlüssen des Prüfungsausschusses unterstehen.

Die Mitglieder der Prüfungskommission und deren Vorsitz werden vom Fakultätsrat gewählt.

Gesetzlich Aufgaben der Prüfungskommission:

  • Festsetzung und Bekanntgabe der Termine für die einzelnen Prüfungsleistungen.
  • Bestellung der Prüfenden, die Zuordnung der Studierenden zu den Prüfenden sowie die Bestellung der Beisitzer bei mündlichen Prüfungen.
  • Festsetzung und Bekanntgabe der zugelassenen Arbeits- und Hilfsmittel auf Vorschlag des Prüfenden, der mit der Aufgabenstellung betraut ist.
  • Entscheidung über die Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen und einschlägiger, gleichwertiger Berufs- oder Schulausbildungen.
  • Entscheidung über die Folgen von Verstößen gegen Prüfungsvorschriften.
  • Entscheidung über Anträge auf Gewährung von Fristverlängerungen für die Ablegung von Prüfungsleistungen.
  • Entscheidung über die Folgen des Nichterscheinens zu Prüfungen (an der Hochschule Landshut hat das Nichterscheinen zu Prüfungen bisher keine Folgen)
  • Feststellung des Ergebnisses von Prüfungsleistungen.


Amtierende Vorsitzende der Prüfungskommissionen:

  • Elektrotechnik und Wirtschaftsingenieurwesen: Prof. Dr. Englmaier
  • Informatik: Prof. Dr. Busse
  • Soziale Arbeit: Prof. Dr. Laub
  • Maschinenbau: Prof. Dr. Klaus
  • Betriebswirtschaft: Prof. Dr. Strunz
  • Interdisziplinäre Sutdien: Prof. Dr. Pettinger
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