Prüfungskommission
Die Fakultäten haben jeweils eine eigene Prfüfungskommission, welche den Beschlüssen des Prüfungsausschusses unterstehen.
Die Mitglieder der Prüfungskommission und deren Vorsitz werden vom Fakultätsrat gewählt.
Gesetzlich Aufgaben der Prüfungskommission:
- Festsetzung und Bekanntgabe der Termine für die einzelnen Prüfungsleistungen.
- Bestellung der Prüfenden, die Zuordnung der Studierenden zu den Prüfenden sowie die Bestellung der Beisitzer bei mündlichen Prüfungen.
- Festsetzung und Bekanntgabe der zugelassenen Arbeits- und Hilfsmittel auf Vorschlag des Prüfenden, der mit der Aufgabenstellung betraut ist.
- Entscheidung über die Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen und einschlägiger, gleichwertiger Berufs- oder Schulausbildungen.
- Entscheidung über die Folgen von Verstößen gegen Prüfungsvorschriften.
- Entscheidung über Anträge auf Gewährung von Fristverlängerungen für die Ablegung von Prüfungsleistungen.
- Entscheidung über die Folgen des Nichterscheinens zu Prüfungen (an der Hochschule Landshut hat das Nichterscheinen zu Prüfungen bisher keine Folgen)
- Feststellung des Ergebnisses von Prüfungsleistungen.
Amtierende Vorsitzende der Prüfungskommissionen:
- Elektrotechnik und Wirtschaftsingenieurwesen: Prof. Dr. Englmaier
- Informatik: Prof. Dr. Busse
- Soziale Arbeit: Prof. Dr. Laub
- Maschinenbau: Prof. Dr. Klaus
- Betriebswirtschaft: Prof. Dr. Strunz
- Interdisziplinäre Sutdien: Prof. Dr. Pettinger