Akkreditierungspool

Der studentische Akkreditierungspool verwaltet alle Verfahren aus studentischer Sicht und seine Mitglieder.

<u><big>Allgemeines:</big></u>

Eine Akkreditierung ist ein Verfahren zur Qualitätssicherung an Hochschulen, das in den meisten Bundesländern gesetzlich verpflichtend ist, mindestens jedoch erwartet wird. Dabei wird die Qualität von Hochschullehre, konkreter von Studiengängen, durch externe Expert*innen überprüft und in einem Gutachten bewertet. Hat ein Studiengang ein Akkreditierungsverfahren erfolgreich durchlaufen, erhält er eine zeitlich befristete Akkreditierung. Nach Ablauf dieser Frist muss reakkreditiert (erneut akkreditiert) werden.

In der praktischen Umsetzung werden Studiengänge und Hochschulen bezüglich der Einhaltung bestimmter Vorgaben sowie der Qualität der Studiengangsdurchführung beurteilt. Mithilfe einer entsprechenden Selbstdokumentation und meistens mit Hilfe eines Vor-Ort-Besuch (Audit) wird dies bewertet und es werden konkrete Vorschläge zur Verbesserung gegeben.

Ein Gutachtergremium setzt sich aus Hochschullehrer*innen, Expert*innen und einem/einer Studierenden zusammen.

<big><u>Verfahrensarten:</u></big>

Man unterscheidet im groben in Programmakkreditierungen, Systemakkreditierungen, institutionelle Verfahren und alternative Verfahren.

Programmakkreditierungen sind das häufigste Verfahren. Bei Programmakkreditierungen werden einzelne Studiengänge untersucht. Dabei beauftragt die Hochschule eine Akkreditierungsagentur mit der Durchführung der Begutachtung. Diese hilft dann bei der Zusammenstellung der Unterlagen, sucht Gutachter*innen und begleitet diese auf dem Weg zum Gutachten. Die letztendliche Akkreditierungsentscheidung trifft dann aber der Akkreditierungsrat, das höchste Gremium im deutschen Akkreditierungssystem.

<u>Sonderformen:</u>

Bündelakkreditierung - bis zu 10 Studiengänge in einem Verfahren. Das geht nur bei sehr ähnlichen Studiengängen mit hoher Modulüberschneidung.

Konzeptionelle Akkreditierung - wenn eine neue Hochschule gegründet wird oder Studiengänge neu an den Start gehen und noch vor dem tatsächlichen Lehrbetrieb akkreditert wird.

Mittlerweile gibt es allerdings immer mehr sogenannte systemakkreditierte Hochschulen, die dafür zugelassen wurden die Begutachtung ihrer Studiengänge selbstständig zu organisieren und darauf aufbauend Akkreditierungen auszusprechen. Diese Begutachtungen heißen dann interne Verfahren und müssen weiterhin die Grundlagen der Programmakkreditierung befolgen (e.g. externe Gutachter*innen). Um als Hochschule systemakkreditiert zu werden muss ein umfängliches internes Qualitätsmanagementsystem aufgebaut werden und durch eine Systemakkreditierung bewertet werden. Hierbei gibt es i.d.R. zwei mehrtägige Begutachtungen, durch die alle Elemente und Akteure des vorgestellten Qualitätsmanagementsystem überprüft werden.

Zusätzlich sind Alternative Verfahren abseits der existierenden Programm- und Systemakkreditierung möglich. Primäres Ziel dabei ist es grundsätzliche Erkenntnisse zu alternative Ansätzen externer Qualitätssicherung abseits der bekannten Akkreditierungsformen zu gewinnen.

Außerdem gibt es die „Institutionelle Akkreditierung“ bei der vom Wissenschaftsrat aus geprüft wird, ob eine private Hochschule „Hochschulförmig“ ist, sprich wissenschaftlichen und administrativen Standards entspricht.

<big><u>Wie kann man studentische*r Gutachter*in werden?</u></big>

Wie bereits oben beschrieben, werden bei Akkreditierungen auch studentische Gutachter*innen berufen. Dieses Aufgabe ist sehr attraktiv, da man aktiv Studiengänge beeinflussen kann und Aufwandsentschädigungen von 400-500€ erwarten kann.

Allerdings muss man zuvor ein Wochenendseminar beim Studentischen Akkreditierungspool absolvieren und sich danach von Landesstudierendenrat, fzs oder BuFata (Bundesfachschaftentagung) entsenden lassen.

Ist man dann Mitglied im studentischen Akkreditierungspool, bekommt man regelmäßig E-Mails zu bevorstehenden Akkreditierungsverfahren, auf die man sich bewerben kann.

ACHTUNG: Mit dem ersten Seminar ist man nur für Verfahren der Art Programmakkreditierung zugelassen. Hat man einige Programmakkreditierungen begleitet, kann man ein zweites Seminar zur Systemakkreditierung besuchen und sich auch hierfür entsenden lassen. Erst dann darf man auch an Systemakkreditierungen (mehr Aufwand, mehr Einflussmöglichkeit, mehr Entschädigung) teilnehmen.

<big>INFOS: https://www.studentischer-pool.de/</big>

QR-Code
QR-Code Akkreditierungspool (erstellt für aktuelle Seite)