Frauenbeauftragte*r

An der Hochschule gibt es zwei verschiedene „Stufen“ der/des Frauenbeauftragten.

Zum gibt es eine*n Hochschulfrauenbeauftragte*n (derzeit Prof. Dr. Hehenberger-Risse). Er/Sie wird vom Hochschulrat gewählt und nimmt die Aufgaben eines/einer Frauenbeauftragten hochschulweit wahr. Dazu gehört unter anderem die Mitwirkung zur Erstellung eines Gleichstellungskonzepts, die Erhöhung der Frauenanteile unter den Beschäftigten und eine generelle Stelle für Frauen zu schaffen. Der/Die Hochschulfrauenbeauftragte ist Mitglied im Senat, beratend im Hochschulrat und Mitglied der Erweiterte Hochschulleitung.

Des Weiteren haben die 6 Fakultät jeweils eine*n eigene*n Frauenbeauftrage*n, der/die durch den Fakultätsrat gewählt wird. Er/Sie ist Mitglied im Fakultätsrat und in allen Berufungsverfahren der Fakultät.

Derzeitige Frauenbeauftragte in den Fakultäten: